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   OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04   

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https://dejure.org/2008,35871
OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04 (https://dejure.org/2008,35871)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.06.2008 - 10 U 965/04 (https://dejure.org/2008,35871)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 10 U 965/04 (https://dejure.org/2008,35871)
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  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Zur Offenlegung solcher verdeckter Gewinne und Provisionen ist der Verkäufer grundsätzlich nicht verpflichtet, selbst wenn diese zu einem Preis führen, der den objektiven Wert einer Immobilie erheblich übersteigt (vgl. BGH NJW 2003, 1811 ff.).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Sogar in den Fällen, in denen grundsätzlich eine Pflicht zur Aufklärung über die Grundlagen und die Angemessenheit eines Preises nicht besteht, hat die Rechtsprechung derartige Aufklärungspflichten für den Vermittler von Kapitalanlagen dann bejaht, wenn in dem berechneten Gesamtaufwand (Preis) so hohe Gewinnspannen aus Innenprovisionen stecken, dass damit die Werthaltigkeit und Rentabilität der Anlage von vornherein in Frage gestellt sein könnten ( BGH NJW 2004, 1732f).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Der Nachteil muss sich nämlich gerade auf die vom Täter zu betreuenden Vermögensinteressen beziehen; betreuter und geschädigter Vermögensinhaber müssen identisch sein (vgl. BGH NJW 2006, 1984; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 266 Rn. 55 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95

    Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist dabei im Falle von Behörden und öffentlichen Körperschaften die Kenntnis des mit der Vorbereitung und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen betrauten Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörden maßgebend ( BGH NJW 1997, 1584 f.).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Die Kenntnis des Schadens liegt vor, wenn der Geschädigte erfährt, dass eine unerlaubte Handlung zu einem Schaden geführt hat; es ist für den Beginn der Verjährung nicht erforderlich, dass er den Schaden in seinen einzelnen Elementen und Ausprägungen voll überschaut (vgl. BGH NJW 1997, 2448).
  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Dem Geschädigten muss die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen den Schädiger erfolgversprechend - wenn auch nicht risikolos - möglich sein ( BGH NJW 2004, 510).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    auf ihr Verlangen auch einen einklagbaren Anspruch auf Ankauf aller bis dahin nicht veräußerten Wohnungen zu den angebotenen Preisen für den Erwerb durch Mieter oder Dritte haben sollte, hat die Beklagtenseite, die hierfür darlegungs- und beweispflichtig wäre ( BGH NJW-RR 2000, 421), weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt.
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 345/99

    Selbständige Prüfung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Die erforderliche Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen liegt dann vor, wenn der Geschädigte Namen, Anschrift des Schädigers ( BGH NJW 1998, 988f) sowie dessen Beteiligung an dem schädigenden Vorgang ( BGH NJW 2001, 964f) kennt.
  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 408/96

    Anforderungen an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Die erforderliche Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen liegt dann vor, wenn der Geschädigte Namen, Anschrift des Schädigers ( BGH NJW 1998, 988f) sowie dessen Beteiligung an dem schädigenden Vorgang ( BGH NJW 2001, 964f) kennt.
  • BGH, 26.06.1996 - XII ZR 38/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2008 - 10 U 965/04
    Schlüssiger Vortrag kann vielmehr auch noch nach Fristablauf nachgeholt werden ( BGH NJW-RR 1996, 1409).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

  • BGH, 23.06.1993 - XII ZR 12/92

    Verjährung des Zahlungsanspruches auf Zugewinnausgleich auch bei Klage wegen

  • OLG München, 24.08.1998 - 11 WF 998/98

    Vorliegen einer unrichtigen Sachbehandlung; Erhebung von Kosten für eine

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 97/99

    Tatbestand der Untreue

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 10 W 81/94
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

  • BGH, 09.04.2002 - X ZR 228/00

    Geschäftsmäßigkeit der Einziehung einer abgetretenen Forderung

  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 01.12.1983 - III ZR 149/82

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung - Zahlung an Steuerfiskus - Zivilgericht -

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